Testaments­vollstreckung und Nachlass­verwaltung

Steuerberaterin
Susanne Bernert
Dipl.-Ökonomin

Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
Fachberaterin für Testamentsvollstreckung
und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)

Wozu ein Testament?

Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge. Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist daher nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrages möglich. Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung.
Wer sollte Testamentsvollstreckung anordnen?

  • Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat
  • Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte
  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern
  • Patchwork-Familien
  • Versorger von Behinderten
  • Unternehmer
  • Stifter
  • Inhaber komplexer Vermögenswerte

Was sind die Zwecke der Testaments­vollstreckung?

  • Schutz vor Zerschlagung wirtschaftlicher Werte
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder Fehlanlagen
  • Schutz des Nachlasses vor sachlich ungeeigneten Erben, z.B. Minderjährige oder dauerhaft geschäftsunfähige Erben
  • Schutz des Nachlasses für eine Übergangszeit
  • Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter, z.B. Eigengläubiger der Erben, Sozialamt, Insolvenzverwalter
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Schutz für überlebende Angehörige
  • Erfüllung karitativer Zwecke, z.B. Stiftungsgründung
  • Schutz des Unternehmens

Was sind die Aufgaben des Testaments­vollstreckers?

Als Testamentsvollstreckerin führe ich die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus und reguliere die Nachlassverbindlichkeiten.
Ich reiche die Erbschaftsteuererklärung ein und führe die Erbschaftsteuer ab.
Sofern ich als Dauertestamentsvollstreckerin bestellt werde, verwalte ich langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige oder überschuldete Erben.

Immer getreu dem Leitsatz: “Der Wille des Erblasser entscheidet!”

Bei Fragen zu den Themen Erben und Vererben sowie Testament und Testamentsvollstreckung stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

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